Sehr geehrter Herr Meier
Wenn sich selbst die Verwaltung taub stellt, muss schon schwereres Geschütz aufgefahren werden. Hier ein Zitat:
“Gegen übermässige Immissionen durch Gestank oder Insekten könnte man sich zivilrechtlich wehren”, sagt Thomas Oberle, juristischer Berater des Hauseigentümerverbands. Das Nachbarrecht in Artikel 684 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet jedermann, «bei der Ausübung seines Eigentums (...) sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten». Zu den «Einwirkungen» zählt das Gesetz auch «lästige Dünste».
Da von stinkenden Grünabfallcontainern ausser den von Ihnen geschilderten Insekten- und Geruchsbelästigungen noch andere hygienisch bedenkliche Gefahren ausgehen (unerwünschte Pilz- und Bakteriensporen, schädliche Gase wie Ammoniak, Lachgas, Methan) müsste eigentlich die übergeordnete (kantonale) Gesundheitsbehörde eingeschaltet werden. Es bleibt Ihnen leider der Gang zu den Ämtern oder die Korrespondenz mit ihnen nicht erspart.
Klären Sie auch ab, wer für das Abfuhrwesen in Ihrer Gemeinde zuständig ist und bitten Sie diese Person um einen Augenschein bei Ihnen. Wahrscheinlich ist es so, dass die Container nur geleert und nicht einwandfrei ausgespült werden; sie stinken bekanntermassen also auch nach der Leerung weiter.
Weitere Hilfe kann ich Ihnen leider nicht bieten und hoffe, das Übel werde rasch möglichst aus der Welt geschafft.
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